Förderung · Stand November 2026
Förderung: erst die Reihenfolge, dann der Auftrag.
Die meisten Förderungen scheitern nicht an der Höhe, sondern am Zeitpunkt. Wir klären vorab, welches Programm passt, was in welcher Reihenfolge passieren muss und welche Nachweise nötig sind.
Die richtige Reihenfolge
- 01Vorhaben klären und Förderfähigkeit prüfen
- 02Angebote einholen, aber noch nicht beauftragen
- 03Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen
- 04Förderantrag stellen und Zusage abwarten, sofern vorgeschrieben
- 05Maßnahme umsetzen
- 06Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Verwendungsnachweis
Die genaue Reihenfolge hängt vom Programm ab. Prüfen Sie sie vor jeder Auftragsvergabe.
Was gefördert werden kann
- Heizungstausch, zum Beispiel auf Wärmepumpe
- Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung und Fenster
- Optimierung bestehender Heizungen, etwa hydraulischer Abgleich
- Sanierung zum Effizienzhaus
- Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan
Wie wir helfen
- Prüfung, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen
- Klärung von Reihenfolge und Fristen
- Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung (BnD)
- Begleitung bis zum Nachweis
Häufige Fragen
01Wann muss ich die Förderung beantragen?
Bei vielen Programmen vor Beginn der Maßnahme. Wer zu früh einen Auftrag vergibt, kann die Förderung verlieren. Klären Sie die Reihenfolge deshalb vorab.
02Wer ist für die Förderung zuständig?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird je nach Maßnahme über die KfW oder das BAFA abgewickelt. Welche Stelle für Ihr Vorhaben zuständig ist, prüfen wir mit Ihnen.
03Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?
Für viele Förderungen ja, zum Beispiel für die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
04Wie hoch ist die Förderung?
Fördersätze und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Verbindliche Werte nennen wir erst nach Prüfung Ihres Vorhabens auf Basis der dann gültigen Richtlinien.
Hinweis: Förderprogramme ändern sich häufig. Die Angaben auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien von KfW und BAFA.
